Garantie-Bestimmungen
AureusDrive

Diese Garantie-Bestimmungen regeln die Bedingungen und Einschränkungen der Garantieleistungen für Fahrzeuge von AureusDrive, die durch AureusDrive oder autorisierte Partner verkauft oder gewartet werden. Diese Garantie erstreckt sich auf alle mechanischen und elektrischen Komponenten der Fahrzeuge, sofern nicht anders angegeben. Die Gewährleistung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

AureusDrive verpflichtet sich, während der Garantiedauer die Mängel unentgeltlich wahlweise durch Reparatur zu beseitigen, im Austausch ein Ersatzprodukt zu liefern oder den Kaufpreis gegen Rückgabe des Produkts zu erstatten. Weitergehende Garantieansprüche wie Wandelung (Rückgängigmachen des Kaufvertrages aufgrund von Mängeln der Kaufsache) und Minderung sind ausgeschlossen.
Der Käufer hat keinen Anspruch auf Wahl einer dieser Möglichkeiten, die Wahl liegt ausschliesslich bei AureusDrive. Garantieansprüche, respektive deren Überprüfung können ausschliesslich bei einer AureusDrive Geschäftsstelle oder bei einem autorisierten AureusDrive Partner (auf der offiziellen Webseite als Service-Partner von AureusDrive ersichtlich) unter Vorweisung der Original-Rechnung, des Original-Lieferscheins und/oder des Garantie-Hefts sowie des mangelhaften Produktes geltend gemacht werden.

Die Garantie beginnt am Tag der Lieferung oder der Abholung eines Produkts. AureusDrive garantiert 5 Jahre auf Rahmenschäden und 2 Jahre auf allen weiteren Komponenten. Die Garantie erstreckt sich nur auf Material-und Verarbeitungsfehler, die bei der Lieferung bereits vorhanden waren. Jegliche Beschädigung durch äussere Einflüsse ist von der Garantie ausgeschlossen, zum Beispiel Verschleiss.

Im Falle eines Garantieanspruchs müssen die Kosten für Abholung/Versand (falls notwendig und ausdrücklich gewünscht) vom Eigentümer des Fahrzeugs/Artikels getragen werden. Der Kunde kann den Artikel jederzeit kostenlos bei einer AureusDrive-Filiale oder einem autorisierten AureusDrive-Partner für die Reparatur/Nachbesserung anmelden.

Diese Garantie gilt ausschliesslich für Produkte, die von AureusDrive hergestellt oder vertrieben werden und innerhalb des festgelegten Garantiezeitraums erworben wurden. Garantieferfüllungsland bei in der Schweiz gekauften Produkten ist die Schweiz. Der Käufer ist verpflichtet, den Mangel innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung einer AureusDrive Filiale oder einem autorisierten AureusDrive Partner zu melden, da sonst der Garantieanspruch verwirkt. Wird ein Artikel innerhalb des Garantieanspruchs mit Ersatzteilen repariert, beginnt die Garantiefrist nicht von vorne. Das ursprüngliche Lieferdatum des Artikels ist massgebend. Der Garantieanspruch umfasst alle Fabrikations- und Materialfehler, jedoch keine Beschädigungen infolge unsachgemässer Behandlung (Bedienungsfehler) oder Beschädigungen, welche vom Käufer oder von Drittpersonen oder durch Eingriffe nicht befugter Personen verursacht wurden.

Im Weiteren erlischt der Garantieanspruch, wenn Schäden durch Gebrauch des Fahrzeuges nicht gemäss den Regeln der Strassenverkehrsordnung entstanden sind, z.B. beim Einsatz von Wettbewerben jeder Art, Sportvorführungen, Vorstellungen, Tests und Prüfungen sowie bei Verwendung auf Rennstrecken, bei Abänderung bzw. Manipulation des Fahrzeugs oder seiner Teile (auch nur teilweise), bei unsachgemässen Reparatur und unzureichender Wartung oder bei Abänderung oder Entfernung der Rahmennummern am Fahrgestells.

Defekte und Schäden, die entstanden sind durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Zufall wie z.B. Hagel, Sonneneinstrahlung, Regen, Vandalismus usw. sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.

Die Garantie ist im Falle einer Weiterveräusserung unter Privatpersonen übertragbar. Bitte beachten Sie, dass der neue Kunde die Übertragung der Garantie innerhalb von 14 Tagen nach Kauf bei AureusDrive mit Angabe der Rahmennummer und seiner Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Adresse, Mobil-Telefonnummer, E-Mail Adresse) sowie den Kontaktdaten des Vorbesitzers und dem Kaufbeleg an info@aureusdrive.ch melden muss. MIt dem Kaufbeleg verifiziert AureusDrive, ob das E-Bike rechtmässig erstanden und nicht gestohlen wurde.

Garantiezeitraum

AureusDrive garantiert 5 Jahre auf Rahmenschäden, die infolge Produktionsfehler auftreten und 2 Jahre auf allen weiteren Komponenten ab dem Datum der Lieferung oder Abholung ab Werk. Für den Akku garantiert AureusDrive mindestens 70% Kapazität nach 2 Jahren.

Garantieleistungen

AureusDrive verpflichtet sich, im Rahmen dieser Garantie alle Material- und Verarbeitungsfehler zu beheben, die unter normalen Betriebsbedingungen auftreten. Die Garantie umfasst die Reparatur oder den Austausch defekter Teile sowie die Arbeitskosten, die für die Durchführung der Reparaturen erforderlich sind.

Garantieansprüche

Um Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen, muss der Fahrzeugbesitzer die nächstgelegene Filiale von AureusDrive oder einem autorisierten AureusDrive-Partner kontaktieren und das Fahrzeug zusammen MIT dem Kaufnachweis und dem Garantie-Heft anmelden und vorbeibringen.

AureusDrive behält sich das Recht vor, Garantieansprüche abzulehnen, wenn Schäden nicht unter die Garantie-Bestimmungen fallen.

Bedingung für die Inanspruchnahme ist die pünktliche Einhaltung des fahrzeugspezifischen Wartungsprogramms bei AureusDrive oder einem autorisierten Werkstattpartner.

Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch unsachgemässe(n) Handhabung, Transport, Reinigung (Wasserschäden durch Hochdruckreiniger oder durch Transport auf Fahrradträgern), Fahrlässigkeit, Unfälle, Modifikationen/Manipulationen/Tuning am Antrieb oder Motor des Fahrzeuges, nachträglicher Um-/Einbau nicht kompatibler oder nicht originaler Teile, unsachgemässer Wartung oder nicht autorisierten Reparaturen durch AureusDrive verursacht wurden.

E-Bikes sind schwerer und schneller, was zu höheren Kräften und Belastungen bei den Komponenten führt. Durch die Motorunterstützung werden Antrieb/Schaltung stärker beansprucht und verschleissen schneller, als bei einem unmotorisierten Fahrrad. Auch normale Abnutzung (siehe Definition Verschleissteile unten) und Alterung, sowie Schäden durch äussere Einflüsse wie Wetterbedingungen, Wasser oder unsachgemässe Verwendung, sind von der Garantie ausgeschlossen. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sein Fahrzeug regelmässig zu warten und zu pflegen (siehe Pflicht-Inspektionen).

AureusDrive haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, die aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Fahrzeugs resultieren, auch wenn diese Schäden durch Garantiearbeiten verursacht wurden.

Definition Verschleissteile

Folgende Teile gelten als Verschleissteile und sind von der Garantie ausgeschlossen:
B
remsbeläge, Bremsscheiben, Bremszangen, Bremsgriffe, Dichtungen und O-Ringe, Drehmomentsensoren (mit Tretlager), Federgabeln, Freilaufkörper, Gepäckträger und Spanngummis, Glocken/Horn/Klingel, Kabel und Aussenhüllen (Brems-/Schalt-/Lichtkabel usw.), Ketten und Riemen, Kettenblätter, Kettenführung/-Schutz, Lager/Lagerschalen, Lackierung Rahmen und Komponenten, Lenkergriffe, Motor-Ritzel und -Sperrklinken, Netz-und Verbindungskabel Batterie-Ladegerät, Nummernschild-Halterung, Pedalen, Räder (Felgen, Speichen, Radlager, Naben), Reifen und Schläuche, Sättel, Schalt-Kassetten/-Ritzel, Schaltkomponenten diverse, Schmierstoffe und Hydrauliköle, Schutzbleche und Anbauteile, Ständer, Teile und Abdeckungen aus Gummi/Plastik

Diese Garantiebestimmungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Fahrzeugbesitzer und AureusDrive dar. Abänderungen oder Ergänzungen dieser Garantiebedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von AureusDrive. Garantieferfüllungsland bei in der Schweiz gekauften Produkten ist die Schweiz. Gerichtsstand (Zuständigkeit) ist Luzern, Schweiz.

Hinweis: Die aktuellste Version dieses Dokuments finden Sie ausschliesslich auf unserer Website. Nur diese Version in der Sprache Deutsch ist verbindlich.