Garantie-Bestimmungen
AureusDrive
1. EINLEITUNG
Diese Garantie-Bestimmungen regeln die Bedingungen und Einschränkungen der Garantieleistungen für Fahrzeuge von AureusDrive, die durch AureusDrive oder autorisierte Partner verkauft oder gewartet werden. Diese Garantie erstreckt sich auf alle mechanischen und elektrischen Komponenten der Fahrzeuge, sofern nicht anders angegeben. Die Gewährleistung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
AureusDrive verpflichtet sich, während der Garantiedauer die Mängel unentgeltlich wahlweise durch Reparatur zu beseitigen, im Austausch ein Ersatzprodukt zu liefern oder den Kaufpreis gegen Rückgabe des Produkts zu erstatten. Weitergehende Garantieansprüche wie Wandelung (Rückgängigmachen des Kaufvertrages aufgrund von Mängeln der Kaufsache) und Minderung werden ausgeschlossen.
Der Käufer hat keinen Anspruch auf Wahl einer dieser Möglichkeiten, die Wahl liegt ausschliesslich bei AureusDrive.
Garantieansprüche, respektive deren Überprüfung können ausschliesslich in einer AureusDrive Werkstatt oder bei einem autorisierten AureusDrive Partner (Auf der offiziellen Webseite als Service-Partner von AureusDrive ersichtlich) unter Vorweisung der Original-Rechnung, des Original-Lieferscheins oder des Garantie-Hefts und des mangelhaften Produktes geltend gemacht werden. Eine Rücksendung ist nicht möglich.
Die Garantie beginnt am Tag der Lieferung oder der Abholung eines Produkts. AureusDrive garantiert 5 Jahre auf Rahmenschäden und 2 Jahre auf allen weiteren Komponenten.
Die Garantie erstreckt sich nur auf Material-und Verarbeitungsfehler, die bei der Lieferung bereits vorhanden waren. Jegliche Beschädigung durch äussere Einflüsse ist von der Garantie ausgeschlossen, zum Beispiel Verschleiss.
Im Falle eines Garantieanspruchs müssen die Kosten für die Abholung und den Versand (falls gewünscht) vom Eigentümer des Fahrzeugs getragen werden, ansonsten kann der Kunde das Fahrzeug jederzeit kostenlos bei einer AureusDrive Werkstatt oder bei einem autorisierten AureusDrive Partner für die Reparatur überreichen.
2 GELTUNGSBEREICH
Diese Garantie gilt ausschliesslich für Fahrzeuge, die von AureusDrive hergestellt oder vertrieben werden und innerhalb des festgelegten Garantiezeitraums erworben wurden.
Der Käufer ist verpflichtet, den Mangel innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung einer AureusDrive Werkstatt oder einem autorisierten AureusDrive Partner zu melden, da sonst der Garantieanspruch verwirkt.
Wird ein Produkt innerhalb des Garantieanspruchs durch ein neues Produkt ersetzt, beginnt die Garantiefrist nicht von vorne. Das ursprüngliche Lieferdatum des Fahrzeuges ist massgebend.
Der Garantieanspruch umfasst alle Fabrikations- und Materialfehler, jedoch keine Beschädigungen infolge unsachgemässer Behandlung (Bedienungsfehler) oder Beschädigungen, welche vom Käufer oder von Drittpersonen oder durch Eingriffe nicht befugter Personen verursacht wurden.
Im Weiteren erlischt der Garantieanspruch, wenn der Schaden durch Gebrauch des Fahrzeuges nicht gemäss den Regeln der Strassenverkehrsordnung entstanden ist, bei Einsatz des Fahrzeugs bei Wettbewerben jeder Art, Sportvorführungen, Vorstellungen, Tests und Prüfungen und bei Verwendung auf Rennstrecken, bei Abänderung bzw. Manipulation des Fahrzeugs oder seiner Teile (auch nur teilweise), bei unsachgemässen Reparatur und unzureichende Wartung oder bei Abänderung oder Entfernung der Identifizierungsnummern des Fahrgestells.
Defekte und Schäden, die entstanden sind durch höhere Gewalt, Zufall und Witterungseinflüsse (Hagel, Sonneneinstrahlung, Regen, usw.) sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
Die Garantie ist im Falle einer Weiterveräusserung unter Privatpersonen übertragbar. Bitte beachten Sie, dass der neue Kunde die Übertragung der Garantie innerhalb von 14 Tagen nach Kauf bei AureusDrive mit Angabe der Rahmennummer und seiner Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer), sowie den Daten des Vorbesitzers per E-Mail info@aureusdrive.ch anzeigen muss.
3 GARANTIEBEDINGUNGEN
Garantiezeitraum
AureusDrive garantiert 5 Jahre auf Rahmenschäden, die infolge Produktionsfehler auftreten und 2 Jahre auf allen weiteren Komponenten ab dem Datum der Lieferung ab Werk / Abholung ab Werk. Für den Akku garantiert AureusDrive mindestens 70% Kapazität nach 2 Jahren.
Garantieleistungen
AureusDrive verpflichtet sich, im Rahmen dieser Garantie alle Material- und Verarbeitungsfehler zu beheben, die unter normalen Betriebsbedingungen auftreten. Die Garantie umfasst die Reparatur oder den Austausch defekter Teile sowie die Arbeitskosten, die für die Durchführung der Reparaturen erforderlich sind.
Garantieansprüche
Um Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen, muss der Fahrzeugbesitzer die nächstgelegene Werkstatt von AureusDrive / von einem autorisierten AureusDrive Partner kontaktieren und das Fahrzeug zusammen mit dem Kaufnachweis oder mit diesem Garantie-Heft vorlegen.
AureusDrive behält sich das Recht vor, Garantieansprüche abzulehnen, wenn die Schäden nicht unter die Garantie-Bestimmungen fallen.
4 HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Bedingung für die Inanspruchnahme ist die pünktliche Einhaltung des fahrzeugspezifischen Wartungsprogramms bei AureusDrive oder einem autorisierten Werkstattpartner.
Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch unsachgemässe(r) Handhabung / Transport / Pflege & Reinigung, Fahrlässigkeit, Unfälle, Modifikationen des Fahrzeuges ohne das Einverständnis von AureusDrive, nachträglicher Um-/Einbau nicht kompatibler oder nicht originaler Teile, unsachgemässe Wartung oder nicht autorisierte Reparaturen verursacht werden.
Auch normale Abnutzung (Verschleissteile – siehe Definition Verschleissteile) und Alterung, sowie Schäden durch äussere Einflüsse wie Wetterbedingungen, Wasser oder unsachgemässe Verwendung, sind von der Garantie ausgeschlossen.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sein erworbenes Fahrzeug regelmässig zu warten und zu pflegen (siehe Pflicht-Inspektionen).
AureusDrive haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, die aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Fahrzeugs resultieren, auch wenn diese Schäden durch Garantiearbeiten verursacht wurden.
Definition Verschleissteile
Folgende Teile gelten als Verschleissteile und sind von dieser Garantie ausgeschlossen:
Anschlagpuffer in Gabeln und Dämpfern, Beschichtungen auf Gabel-Standrohren und Dämpferkolben, bewegliche Teile aus Gummi, Bremsbeläge, Bremsscheiben, Drehmomentsensor, Dichtungen, Federgabel, Federn, Felgenflanken/Bremsoberflächen, Freilaufkörper, Gleitringe- und Buchsen, Griffe und Lenkerband, Kassetten, Ritzel, Kettenblätter, Ketten, Kettenführung, Lager bzw. Lager-Sitze, Luftdichtungen/O-Ringe, Reifen, Schalthebel-Gummierungen, Schaltkomponenten, Schaumstoffteile, Schutzbleche, Kettenführung, Seilzüge und Aussenhüllen, Speichen, Staubringe.
5 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Diese Garantiebestimmungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Fahrzeugbesitzer und AureusDrive dar.
Abänderungen oder Ergänzungen dieser Garantiebedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von AureusDrive.
Hinweis: Die aktuellste Version dieses Dokuments finden Sie ausschliesslich auf unserer Website. Nur diese Version ist verbindlich.